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   VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23   

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VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23 (https://dejure.org/2023,13964)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.05.2023 - 6 B 362/23 (https://dejure.org/2023,13964)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 (https://dejure.org/2023,13964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG
    Pflicht zur Nachholung des Visumverfahrens durch ausländischen Vater eines deutschen Kleinkindes

  • doev.de PDF

    Pflicht zur Nachholung des Visumverfahrens durch ausländischen Vater eines deutschen Kleinkindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABSCHIEBUNG; AUFENTHALTSERLAUBNIS; KLEINKIND; VISUMSVERFAHREN

  • rechtsportal.de

    ABSCHIEBUNG; AUFENTHALTSERLAUBNIS; KLEINKIND; VISUMSVERFAHREN

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Allerdings hat der Antragsteller diese Fehlannahme allenfalls indirekt gerügt und außerdem ist der Anwendungsbereich der ersten Alternative der Ausnahmevorschrift hier trotzdem nicht eröffnet, weil er aus anderen Gründen nicht den erforderlichen "strikten" Rechtsanspruch (vgl. zu diesem Begriff BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, Rn. 27, juris m. w. N.) auf Erteilung besitzt.

    Er hat nämlich durch seine unerlaubte Einreise und seinen jetzt schon mehr als 19 Monate andauernden illegalen Aufenthalt - weder vereinzelt noch geringfügig - gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG verstoßen (auch wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO eingestellt haben sollte) und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, Rn. 30, juris; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 15, juris).

    Aber selbst wenn man bei der Abwägung im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt (vgl. zum Erfordernis einer Abwägung BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, Rn. 15, juris), zum Ergebnis käme, es sei von einer Atypik auszugehen, könnte diese keinen strikten Rechtsanspruch begründen.

    Anders als bei einer Anspruchsnorm, bei der die tatbestandlichen Voraussetzungen sowohl positiv als auch negativ abschließend bestimmt sind, kann indes im Fall des Fehlens von Regelerteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 AufenthG nur aufgrund einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt und festgestellt werden, ob ein Ausnahmefall vorliegt, dessen Voraussetzungen der Gesetzgeber gerade nicht in abschließender Weise vollumfänglich ausformuliert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31/14 -, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, Rn. 27, juris).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Er hat nämlich durch seine unerlaubte Einreise und seinen jetzt schon mehr als 19 Monate andauernden illegalen Aufenthalt - weder vereinzelt noch geringfügig - gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG verstoßen (auch wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO eingestellt haben sollte) und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, Rn. 30, juris; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 15, juris).

    Aus diesen generalpräventiven Gründen darf nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die bewusste Umgehung des Visumverfahrens für den Ausländer im Regelfall nicht folgenlos bleiben (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 20, juris, m. w. N.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 -, Rn. 15, juris, und 12. November 2013 - 13 ME 190/13 -, Rn. 13, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 7 B 10493/19 -, Rn. 17, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 19 CE 17.550 -, Rn. 39 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rn. 37 f., juris; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28. April 2021 - 6 Bs 26/21 -, Rn. 18, juris).

  • VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20

    Rechtliches Abschiebungshindernis und Zumutbarkeit der Durchführung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Doch auch wenn sein Vorbringen wohlwollend dahingehend ausgelegt wird, dass er einen Anordnungs grund geltend machen will, der ausnahmsweise zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes in Betracht kommen kann, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 B 1049/20 -, Rn. 8 ff., juris), verhilft dies seiner Beschwerde nicht zum Erfolg.

    Diese knüpft ebenfalls an die höchstrichterliche Rechtsprechung an und stellt den Grundsatz, dass es mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG auch im Fall von Kleinkindern durchaus vereinbar sein kann, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen, nicht in Frage, sondern begründet seine einem Eilantrag stattgebende Entscheidung mit Besonderheiten des Sachverhalts, die hier nicht vorliegen (Hess. VGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 B 1049/20 -, Rn. 30 ff., juris).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Anders als bei einer Anspruchsnorm, bei der die tatbestandlichen Voraussetzungen sowohl positiv als auch negativ abschließend bestimmt sind, kann indes im Fall des Fehlens von Regelerteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 AufenthG nur aufgrund einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt und festgestellt werden, ob ein Ausnahmefall vorliegt, dessen Voraussetzungen der Gesetzgeber gerade nicht in abschließender Weise vollumfänglich ausformuliert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31/14 -, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, Rn. 27, juris).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Insbesondere nimmt der Antragsteller nicht zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht ihn darauf aufmerksam gemacht hat, dass entgegen seinem Vortrag das Bundesverfassungsgericht nie, auch nicht in dem von ihm zitierten Kammerbeschluss vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris, entschieden hat, dass bei sehr kleinen Kindern selbst eine nur vorübergehende, kurzzeitige Trennung stets unzumutbar sei.
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Es fehlt auch an Belegen, dass die Vater-Kind-Beziehung dadurch nachhaltig geschädigt wird, zumal es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die heutigen Möglichkeiten, über soziale Medien täglich audiovisuellen Kontakt zu halten, für kleine Kinder bedeutungslos sind, auch wenn dadurch nicht dieselbe emotionale Qualität wie bei einer physischen Begegnung erreicht werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2023 - 6 B 1788/22 -, n. v.; Bayerischer VGH, Urteil vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 -, Rn. 43, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Oktober 2021 - 7 B 11148/21.OVG -, Rn. 9 ff., juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Aus diesen generalpräventiven Gründen darf nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die bewusste Umgehung des Visumverfahrens für den Ausländer im Regelfall nicht folgenlos bleiben (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 20, juris, m. w. N.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 -, Rn. 15, juris, und 12. November 2013 - 13 ME 190/13 -, Rn. 13, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 7 B 10493/19 -, Rn. 17, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 19 CE 17.550 -, Rn. 39 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rn. 37 f., juris; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28. April 2021 - 6 Bs 26/21 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 8 ME 136/20

    Beschwerde gegen den durch Beschluss des Verwaltungsgerichts abgelehnten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Aus diesen generalpräventiven Gründen darf nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die bewusste Umgehung des Visumverfahrens für den Ausländer im Regelfall nicht folgenlos bleiben (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 20, juris, m. w. N.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 -, Rn. 15, juris, und 12. November 2013 - 13 ME 190/13 -, Rn. 13, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 7 B 10493/19 -, Rn. 17, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 19 CE 17.550 -, Rn. 39 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rn. 37 f., juris; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28. April 2021 - 6 Bs 26/21 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Hamburg, 28.04.2021 - 6 Bs 26/21

    Sicherung des Aufenthalts eines Ausländers; Zumutbarkeit der vorübergehenden

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Aus diesen generalpräventiven Gründen darf nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die bewusste Umgehung des Visumverfahrens für den Ausländer im Regelfall nicht folgenlos bleiben (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 20, juris, m. w. N.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 -, Rn. 15, juris, und 12. November 2013 - 13 ME 190/13 -, Rn. 13, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 7 B 10493/19 -, Rn. 17, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 19 CE 17.550 -, Rn. 39 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rn. 37 f., juris; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28. April 2021 - 6 Bs 26/21 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 ME 190/13

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Falle der Versagung des Aufenthaltstitels

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
    Aus diesen generalpräventiven Gründen darf nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die bewusste Umgehung des Visumverfahrens für den Ausländer im Regelfall nicht folgenlos bleiben (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 20, juris, m. w. N.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 -, Rn. 15, juris, und 12. November 2013 - 13 ME 190/13 -, Rn. 13, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 7 B 10493/19 -, Rn. 17, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 19 CE 17.550 -, Rn. 39 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rn. 37 f., juris; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28. April 2021 - 6 Bs 26/21 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 7 B 10493/19

    Ausländer; Besitz eines Kurzzeitvisums; Erlaubnis zu einem dauerhaften Aufenthalt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2021 - 7 B 11148/21

    Mit dem Visumsverfahren üblicherweise einhergehender Zeitablauf; Zumutbarkeit bei

  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 14; Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 18).

    Einen solchen Anspruch hat die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, da sie durch ihre unerlaubte Einreise und ihrem illegalen Aufenthalt weder vereinzelt noch geringfügig gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG verstoßen und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen hat (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 17; Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 7).

  • VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Fortführung einer ehelichen

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (VGH Kassel, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 18).

    Einen solchen Anspruch hat die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, da sie durch ihre unerlaubte Einreise und ihrem jetzt schon mehr als 15 Monate andauernden illegalen Aufenthalt weder vereinzelt noch geringfügig gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG verstoßen und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen hat (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 7).

  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2023 - 11 L 568/23

    Bindungswirkung rechtskräftiger Beschlüsse; Anordnungsgrund nach Ablauf der in

    Eine räumliche Trennung könnte wiederum nur dann durch die visumfreien Besuchsmöglichkeiten des Antragstellers in Deutschland und sonstige Kontaktmöglichkeiten mittels sozialer Medien einschließlich Videotelefonie sowie die Besuchsmöglichkeiten der minderjährigen Kinder des Antragstellers in Serbien - allein oder in Begleitung der Kindesmutter - kompensiert werden, wenn es sich mit Blick auf die prognostizierte Dauer des Visumverfahrens um eine lediglich vorübergehende Vorgehensweise handeln würde, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 - (eine Woche mit und "zwei bis drei Monate" ohne Vorabzustimmung); HessVGH, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 - ("ein bis zwei Monate"); Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland), Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 B 31/23 -, ("zwischen zehn und zwölf Wochen"); BayVGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 19 CS 23.535 - (Annahme einer Dauer von "im schlechtesten Fall mehreren Monaten" wohl nicht ausreichend konkret), vom 27. April 2023 - 19 CE 23.133 - (sieben Monate im Einzelfall "ausnahmsweise noch als zumutbar"), vom 7. März 2023 - 19 CE 22.2285 - (bis zu zwei Jahre bei gänzlich verweigerter Mitwirkung) und Beschluss vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 - (sechseinhalb Monate), jeweils juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 18 B 439/22 - (acht Monate bis ein Jahr bei gleichzeitig fehlender persönlicher Verbundenheit) und vom 8. Februar 2022 - 18 B 951/20 - ("innerhalb weniger Tage" bei erklärter Vorabzustimmung), jeweils n.v.; OVG S-H, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 4 MB 68/21 - (einige Monate); BayVGH, Urteile vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 - (ca. drei Monate) und vom 2. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - (mehrere Wochen eingedenk einer in Aussicht gestellten Vorabzustimmung); Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 - ("zeitweise Trennung"); OVG Saarland, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 B 259/19 - (längstens drei Monate), jeweils juris; nach OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 17 B 1189/20 - n.v., soll indes auch ein Trennungszeitraum von mehreren Jahren durch visumsfreie Besuche und sonstige Kontaktmöglichkeiten kompensiert werden können.
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